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   LSG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2007 - L 10 KA 5/07   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2007 - L 10 KA 5/07 (https://dejure.org/2007,20318)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14.11.2007 - L 10 KA 5/07 (https://dejure.org/2007,20318)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14. November 2007 - L 10 KA 5/07 (https://dejure.org/2007,20318)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erteilung einer Zulassung als Belegarzt für Halsheilkunde, Nasenheilkunde und Ohrenheilkunde; Ausschreibungspflichtigkeit für ein Angebot zum Abschluss von Belegarztverträgen; Nachholung einer fehlerhaften öffentlichen Ausschreibung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 34/00 R

    Sonderzulassung - Belegarzt - überversorgter Planungsbereich - Klagebefugnis -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2007 - L 10 KA 5/07
    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 14.03.2001, B 6 KA 34/00) trägt diese Vorschrift dem Umstand Rechnung, dass es zwischen dem Ziel einer vom Gesetzgeber als sinnvoll erachteten Förderung der belegärztlichen Tätigkeit und den nach den §§ 101 und 103 SGB V angeordneten Zulassungsbeschränkungen zu Verwerfungen kommen kann.

    Der vorliegende Verfahrensablauf ist entgegen der Meinung des Beklagten nicht mit dem in dem vom BSG im Urteil vom 14.03.2001 (a.a.O.) entschiedenen Fall zu vergleichen.

    Die Subsidiarität der Sonderzulassung des § 103 Abs. 7 SGB V kann nur realisiert werden, wenn das Verhalten des Krankenhausträgers dem genügt und auch der Kontrolle durch die Zulassungsgremien unterliegt (vgl. Urteil des BSG vom 14.03.2001, a.a.O., RdNr. 30).

    Dies gilt insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass sie ihre Interessen nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 14.03.2001, a.a.O.) im Wege der Konkurrentenklage versuchen könnten durchzusetzen.

    Weitere Voraussetzung der Sonderzulassung nach § 103 Abs. 7 SGB V ist, dass das Krankenhaus bzw. dessen Träger mit den im Planungsbereich niedergelassenen Vertragsärzten in einer Form verhandelt, die erkennen lässt, dass die Möglichkeiten einer Einigung ernsthaft ausgelotet und nicht nur Scheinverhandlungen geführt werden (vgl. hierzu mit näheren Ausführungen das Urteil des BSG vom 14.03.2001, a.a.O.).

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 14.03.2001, a.a.O.), der der Senat folgt, verlangt § 103 Abs. 7 SGB V, dass tatsächlich eine belegärztliche Tätigkeit im Sinne des § 121 Abs. 2 SGB V am Krankenhaus ausgeübt werden soll.

    Das BSG hat sich im Urteil vom 14.03.2001 (a.a.O.) bezüglich des notwendigen Umfangs der belegärztlichen Tätigkeit im Hinblick auf die Zahl der Belegbetten der Belegabteilung nicht festgelegt.

    Insoweit ist § 39 Abs. 2 BMV-Ä zu beachten, auch wenn diese Vorschrift formell im Verfahren nach § 40 BMV-Ä zu prüfen ist (BSG vom 14.03.2001, a.a.O., vgl. auch Pawlita in JurisPk § 103 Rdn. 11).

  • LSG Schleswig-Holstein, 04.04.2001 - L 4 KA 38/00
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2007 - L 10 KA 5/07
    Mit dem hiergegen eingelegten Widerspruch machte der Kläger geltend, der Rechtsansicht des SG Mainz könne nicht gefolgt werden (Bezugnahme insbesondere auf eine Entscheidung des Landessozialgerichts - LSG - Schleswig-Holstein vom 04.04.2001, L 4 KA 38/00).

    Ein solcher Missbrauch liege aber nur dann vor, wenn die Rechtsausübung im konkreten Einzelfall zu einem grob unbilligen, mit der Gerechtigkeit nicht zu vereinbarenden Ergebnis führen würde (Bezugnahme auf das Urteil des LSG Schleswig-Holstein vom 04.04.2001, a.a.O.).

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung hat das LSG Schleswig-Holstein in dem Urteil vom 04.04.2001 (L 4 KA 38/00) ausgeführt, eine zahlenmäßige Begrenzung sei weder dem Wortlaut noch dem Sinn und Zweck des Gesetzes zu entnehmen; allerdings müsse mindestens ein Belegbett vorhanden sein.

    Der erkennende Senat hält in Übereinstimmung mit dem LSG Schleswig-Holstein (Urteil vom 04.04.2001, a.a.O.) die Festlegung auf eine Mindestbettenunterzahlgrenze für nicht angebracht.

  • SG Mainz, 27.01.1999 - S 1 Ka 375/98
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2007 - L 10 KA 5/07
    Mit Beschluss vom 15.02.2006 lehnte der Zulassungsausschuss für Ärzte Köln den Antrag des Klägers ab, weil am Marienhospital bereits ein anderer Vertragsarzt belegärztlich tätig sei (Bezugnahme auf ein Urteil des Sozialgerichts - SG - Mainz vom 27.01.1999, S 1 KA 375/98).

    Es sei weiter fraglich, ob § 103 Abs. 7 SGB V überhaupt für solche Fälle gelte, in denen bereits ein oder mehrere Belegärzte tätig seien (Bezugnahme auf das Urteil des SG Mainz vom 27.01.1999, S 1 KA 375/98).

    Insoweit ist vorab klarzustellen, dass der Senat nicht der vom SG Mainz im zitierten Urteil vom 27.01.1999 (S 1 KA 375/98) vertretenen Ansicht folgt, dass das Vorhandensein eines oder mehrerer Belegärzte den Abschluss eines weiteren Belegarztvertrages ausschließt.

  • LSG Schleswig-Holstein, 23.11.1999 - L 6 KA 18/99

    Anerkennung als Belegarzt an einer Klinik hinsichtlich Erreichbarkeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2007 - L 10 KA 5/07
    Dies erachtet der Senat jedenfalls für einen HNO-Arzt als ausreichend, um der Residenzpflicht genüge zu tun (vgl. auch LSG Schleswig-Holstein vom 23.11.1999 - L 6 KA 18/99 -: 30 Minuten als maximal erträgliche Fahrzeit für eine belegärztliche Tätigkeit).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.07.1999 - L 5 KA 3006/98

    Nähe zwischen Wohnung, Praxis und Krankenhaus nach § 39 Abs 4 Nr 3 BMV-Ä

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2007 - L 10 KA 5/07
    Diese Nähe muss nicht nur die unverzügliche und ordnungsgemäße Versorgung von Belegpatienten, sondern auch der vom Vertragsarzt ambulant zu betreuenden Versicherten gewährleisten (so LSG Baden-Württemberg vom 14.07.1999 - L 5 KA 3006/98 -).
  • LSG Hessen, 02.03.2007 - L 4 KA 5/07

    Vertragsärztliche Versorgung - Ausschreibung einer Belegarztstelle - keine Angabe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2007 - L 10 KA 5/07
    Das Hessische LSG hat sich im Beschluss vom 02.03.2007 (L 4 KA 5/07 ER) dahingehend geäußert, auch bei einer ursprünglich geplanten Versorgung von sechs Belegbetten bestehe kein Anlass für eine Vermutung, dass die belegärztliche Tätigkeit nur zum Schein hätte erfolgen sollen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2007 - 6 B 1330/07

    Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über ein Beförderungsbegehren nach

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2007 - L 10 KA 5/07
    Damit ist das Aufstellen eines Anforderungsprofils bereits eine Maßnahme der Vorauswahl, um den geeignetsten Bewerber zu finden (vgl. zu Anforderungsprofilen bei Ausschreibungen: Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 24.10.2007, 6 B 1330/07).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.03.2000 - L 5 KA 3059/99
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2007 - L 10 KA 5/07
    Nicht ausreichend ist es hingegen, die niedergelassenen Ärzte persönlich anzuschreiben (so im Ergebnis auch: Flint in Hauck/Noftz, SGB V, Gesetzliche Krankenversicherung, Kommentar, Stand: Juli/2007, RdNr. 102 zu § 103; Peters in: Handbuch der Krankenversicherung, SGB V, Stand: Februar/2007, RdNr. 17 zu § 103; Pawlita im Juris Praxiskommentar, RdNr. 115 zu § 103; im Ergebnis wohl auch: Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 22.03.2000, L 5 KA 3059/99 und Beschluss des Hessischen LSG vom 02.03.2007, L 4 B 5/07 KA ER; Wagener, Die Sonderzulassung für Belegärzte gemäß § 103 Abs. 7 SGB V in MedR 1998, S. 410 ff, 410).
  • BSG, 17.03.2021 - B 6 KA 6/20 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Anerkennung als Belegarzt - Entfernung zwischen

    Auch das LSG Nordrhein-Westfalen hat eine Fahrzeit von 30 Minuten für einen HNO-Arzt nicht beanstandet (Urteil vom 14.11.2007 - L 10 KA 5/07 - juris RdNr 51) .
  • BSG, 02.09.2009 - B 6 KA 44/08 R

    Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung; Erteilung einer Sonderzulassung als

    Zum anderen spricht viel dafür, dass derartige Regelungen dem Umstand Rechnung tragen sollen, dass dem Krankenhausträger nicht die planungsrechtliche Hoheit über die Zahl der geförderten Belegbetten zusteht (so LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.11.2007 - L 10 KA 5/07), und ihm deshalb die Möglichkeit erhalten bleiben soll, auf eine entsprechende Änderung des Krankenhausplans zu reagieren.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.02.2009 - L 3 KA 98/08

    Anfechtung der Belegarztanerkennung durch andere Ärzte (sog. defensive

    Das LSG Nordrhein-Westfalen habe in seiner Entscheidung vom 14. November 2007 (Az: L 10 KA 5/07) ausgeführt, dass es in Übereinstimmung mit dem LSG Schleswig-Holstein (Urteil vom 04. April 2001, Az.: L 4 KA 38/00) die Festlegung auf eine Mindestbettenunterzahlgrenze für nicht angebracht halte.

    Das LSG Nordrhein-Westfalen hat sich in seinem Urteil vom 14. November 2007 (Az: L 10 KA 5/07 - juris -, nicht rechtskräftig, Revision wurde vom BSG zugelassen, Az.: B 6 KA 27/08 R) grundsätzlich der Argumentation des LSG Schleswig-Holstein angeschlossen.

  • LSG Schleswig-Holstein, 17.11.2009 - L 4 KA 25/07

    Vertragsärztliche Versorgung - Sonderzulassung eines weiteren Belegarztes in

    Die erfolgte Ausschreibung im Ärzteblatt genügt auch in formeller Hinsicht den an eine öffentliche Ausschreibung zu stellenden Anforderungen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 14. November 2007 - L 10 KA 5/07, juris Rz. 35, m.w.N.).
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